27. Mai 2026

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Bekanntmachung gemäß § 214 AktG über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Aufforderung zur Entgegennahme der Berichtigungsaktien

Die ordentliche Hauptversammlung der RIXX Invest AG (die „Gesellschaft“) hat am 18. Dezember 2024 unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) von EUR 11.050.000,00 um EUR 11.050.500,00 auf EUR 20.000.500,00 durch Ausgabe von 6.250.500 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien und St.- 2.700.000- auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 durch Umwandlung eines in der Kapitalrücklage ausgewiesenen Betrags in Höhe von EUR 8.950.500,00 zu erhöhen. Der Kapitalerhöhung wurde der vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und dem Zwischenabschluss zum 30. September 2024 der Gesellschaft zugrunde gelegt. Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und der Zwischenabschluss zum 30. September 2024 ist von Herrn Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Dr. Thiere von MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, geprüft und testiert worden. Die Berichtigungsaktien werden im Verhältnis 1 : 0,81 ausgegeben. Die aufgrund des Verhältnisses entstehenden Aktienspitzen werden von den Depotbanken an die Abwicklungsbank zur Verwertung übertragen.

Der Beschluss der Hauptversammlung über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, sowie die entsprechende Satzungsänderung wurden am 13 Juni 2026 in das Handelsregister der Gesellschaft (Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 225059) eingetragen. Das Grundkapital beträgt damit nunmehr EUR 20.000.500,00 und ist eingeteilt in St.13.967.167 auf den Inhaber lautende Stammaktien und 6.033.333 auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien. Die Aktien der Gesellschaft sind jeweils in einer bei der Clearstream Europe AG hinterlegten Globalurkunde verbrieft. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist ausgeschlossen. Aktienurkunden an die Aktionäre werden deshalb nicht ausgegeben. Die Aktionäre erhalten vielmehr für die Berichtigungsaktien mittels Depotgutschrift Miteigentum an den bei der Clearstream Europe AG hinterlegten Globalurkunden. Die Entgegennahme der Berichtigungsaktien ist für die Aktionäre kostenlos. Die Zuteilung der Berichtigungsaktien wird von der jeweiligen Depotbank vermittelt., für die Aktionäre ist insoweit nichts zu veranlassen. Die Zuteilung der Berichtigungsaktien erfolgt für die berechtigten Aktionäre aufgrund ihrer Bestände an Altaktien nach dem Stand vom 2. Juni 2026 nach Börsenschluss mittels Depotgutschrift. Die neuen Stückaktien erhalten jeweils die gleiche ISIN/WKN wie die alten Stückaktien. Die neuen Stammaktien werden nach dem 3. Juni 2026 von der Börse Düsseldorf in die Notierung der alten Stammaktien einbezogen. Vom 1. Juni 2026 an erfolgt die Notierung der Stammaktien der Gesellschaft in Ex-Berichtigungsaktien. Die Berichtigungsaktien sind ab dem 1. Januar 2025 gewinnberechtigt.

Berlin, im Mai 2026

RIXX Invest AG
Der Vorstand